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VG Augsburg (Au 3 S 06.00933) | Datum: 18.08.2006
BESCHLUSS I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.500,--festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung [...]